Gegenwind Niederzwönitz - Dorfchemnitz
Natur-Heimat-Lebensraum
Wichtige Informationen für A L L E : Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz hat beschlossen, zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe, der Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß § 3 WindBG und § 4a SächsLPlG, einen Raumordnungsplan Wind als sachlichen Teilregionalplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Raumordnungsplans Wind umfasst das gesamte Gebiet des Planungsverbandes Region Chemnitz, bestehend aus der Kreisfreien Stadt Chemnitz sowie dem Erzgebirgskreis, dem Landkreis Mittelsachsen, dem Vogtlandkreis und dem Landkreis Zwickau. Bei der Aufstellung des Regionalplans wird gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchgeführt. Die durchzuführende Umweltprüfung umfasst gemäß § 2 Abs. 2 SächsLPIG auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Die öffentlichen Stellen werden aufgefordert, Aufschluss ber diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Die Öffentlichkeit wird gemäß § 9 Abs. 1 ROG von der Aufstellung unterrichtet (siehe Beteiligungsportal https://mitdenken.sachsen.de/ropw-chemnitz) und hat bereits in diesem frühen Stadium des Planverfahrens Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung und zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung in der Zeit vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024 zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Ganz besonders gravierend ist, dass ab dieser neuen Planungsphase der Wald als wichtigster Wasserspeicher, mit seinen wertvollen, uns allen bekannten kostenlosen Leistungen zur Klimaverbesserung und als Erholungsgut für Jeden nicht mehr generell als Ausschlusskriterium bei der Planfeststellung gilt und ebenso für den Bau von Windkraftanlagen vorgesehen werden kann. Unter dem nachstehenden Link findet ihr die Präsentationsunterlagen des Planungsverbandes von der Veranstaltung am 05.3.24 in Annaberg. Darin enthalten ist auch die Anschrift sowie die Emailadresse unter welcher ihr eure Bedenken anmelden könnt. Regionalkonferenzen - Öffentliche Informationsveranstaltungen zur Auslegung des Regionalplanentwurfs (pv-rc.de) Also liebe Mitstreiter im Kampf gegen nutzlose Windkraftanlagen: Helft mit unsere Gesundheit, unsere Lebensqualität unsere Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten ! Gebt eure Bedenken, Widersprüche und Hinweise bis zum 05. April 2024 dem Planungsverband Chemnitz bekannt! Tut etwas, wartet nicht darauf, dass es die anderen tun. Jede Stimme zählt, jede Eingabe an den Planungsverband muss bearbeitet werden und wird in die Abwägung einbezogen ! Wer möchte kann von uns Unterlagen für die Abgabe eines kurzen sachlichen Widerspruchs bekommen. Einfach anrufen oder per Email melden.
Gegenwind Niederzwönitz - Dorfchemnitz
Natur-Heimat-Lebensraum
Wichtige Informationen für A L L E : Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz hat beschlossen, zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe, der Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß § 3 WindBG und § 4a SächsLPlG, einen Raumordnungsplan Wind als sachlichen Teilregionalplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Raumordnungsplans Wind umfasst das gesamte Gebiet des Planungsverbandes Region Chemnitz, bestehend aus der Kreisfreien Stadt Chemnitz sowie dem Erzgebirgskreis, dem Landkreis Mittelsachsen, dem Vogtlandkreis und dem Landkreis Zwickau. Bei der Aufstellung des Regionalplans wird gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchgeführt. Die durchzuführende Umweltprüfung umfasst gemäß § 2 Abs. 2 SächsLPIG auch die Prüfung der Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes. Die öffentlichen Stellen werden aufgefordert, Aufschluss ber diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Gleiches gilt für weitere ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Die Öffentlichkeit wird gemäß § 9 Abs. 1 ROG von der Aufstellung unterrichtet (siehe Beteiligungsportal https://mitdenken.sachsen.de/ropw-chemnitz) und hat bereits in diesem frühen Stadium des Planverfahrens Gelegenheit, sich zur beabsichtigten Planung und zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung in der Zeit vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024 zu äußern und Stellungnahmen abzugeben. Ganz besonders gravierend ist, dass ab dieser neuen Planungsphase der Wald als wichtigster Wasserspeicher, mit seinen wertvollen, uns allen bekannten kostenlosen Leistungen zur Klimaverbesserung und als Erholungsgut für Jeden nicht mehr generell als Ausschlusskriterium bei der Planfeststellung gilt und ebenso für den Bau von Windkraftanlagen vorgesehen werden kann. Unter dem nachstehenden Link findet ihr die Präsentationsunterlagen des Planungsverbandes von der Veranstaltung am 05.3.24 in Annaberg. Darin enthalten ist auch die Anschrift sowie die Emailadresse unter welcher ihr eure Bedenken anmelden könnt. Regionalkonferenzen - Öffentliche Informationsveranstaltungen zur Auslegung des Regionalplanentwurfs (pv-rc.de) Also liebe Mitstreiter im Kampf gegen nutzlose Windkraftanlagen: Helft mit unsere Gesundheit, unsere Lebensqualität unsere Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten ! Gebt eure Bedenken, Widersprüche und Hinweise bis zum 05. April 2024 dem Planungsverband Chemnitz bekannt! Tut etwas, wartet nicht darauf, dass es die anderen tun. Jede Stimme zählt, jede Eingabe an den Planungsverband muss bearbeitet werden und wird in die Abwägung einbezogen ! Wer möchte kann von uns Unterlagen für die Abgabe eines kurzen sachlichen Widerspruchs bekommen. Einfach anrufen oder per Email melden.